Anbindehaltung
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AußenreizeHier gilt dasselbe wie bei der Boxenhaltung: Durch die Abschottung des Stallgebäudes nach draußen fehlen die Außenreize. Wird dieser Mangel nicht durch aktives (Gelassenheits-)Training ausgeglichen, sind die Pferde schreckhafter, ängstlicher und damit schwieriger im Umgang.ArbeitsaufwandDer Stall muß täglich ausgemistet und neu eingestreut werden. Gefüttert wird individuell durch Vorlage von Rauhfutter und Kraftfutter im Ständer.VerfügbarkeitPferde in Ständerhaltung sind jederzeit verfügbar.VerletzungsgefahrVerletzungen treten auf, wenn ein betroffenes Pferd z.B. mit einem vorderen Bein durch die Kette tritt, mit der es angebunden ist, und dann mit Kraft versucht, sich aus der mißlichen Lage zu befreien. Häufig tritt auch das Problem des Festliegens auf, wenn das Pferd sich trotz Platzmangel versucht, auf die Seite zu legen. Es liegt dann so dicht an der Trennwand, daß es zum Aufstehen keinen Schwung mehr holen kann und deshalb nicht mehr hochkommt.Rechtliche AspekteIn fast allen Bundesländern ist diese Haltungsform inzwischen verboten.Das Verbot leitet sich vom Tierschutzgesetz ab, da Anbindehaltung die Befriedigung von artspezifischen Grundbedürfnissen dauerhaft verhindert. |