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Anbindehaltung


KontaktPlatzLichtLuftBewegung
·/··/ ·
/
eingeschränkt
unzureichend


Ständerhaltung oder Anbindehaltung bedeutet für das Pferd, auf einem viel zu kleinen Platz permanent angebunden zu sein. Es steht ständig auf einer Stelle; Bewegung ist fast nicht möglich. Dadurch können die Beine “anlaufen”, also anschwellen, da die Mukelpumpe nicht mehr arbeitet, um Blut durch die Venen und Lymphe durch die Lymphgefäße nach oben zum Herzen zu transportieren. Die Lymphflüssigkeit staut sich und tritt ins Gewebe aus - eine Schwellung. Kontakt zu Artgenossen ist visuell und olfaktorisch möglich. Gegenseitige Fellpflege dagegen eher nicht oder nur in engen Grenzen, wenn im oberen Bereich keine Trennwände sind und Pferde nebeneinander stehen, die sich mögen und das auch miteinander tun wollen.
Die betroffenen Pferde können sich nicht auf die Seite legen. Diese Position wird aber von den meisten Pferden für den Schlaf bevorzugt. So fehlen vielen Tieren über längere Zeit die Tiefschlafphasen, was sich gesundheitlich negativ auswirkt.
Anbindehaltung ist oft in alten Stallgebäuden mit wenig Licht und Luft zu finden.

Über die Hälfte aller Pferde in Anbindehaltung entwickeln Verhaltensstörungen, da ihre Grundbedürfnisse über längere Zeit nicht befriedigt werden können. (sh. Rechtliche Aspekte)




Außenreize

Hier gilt dasselbe wie bei der Boxenhaltung: Durch die Abschottung des Stallgebäudes nach draußen fehlen die Außenreize. Wird dieser Mangel nicht durch aktives (Gelassenheits-)Training ausgeglichen, sind die Pferde schreckhafter, ängstlicher und damit schwieriger im Umgang.

Arbeitsaufwand

Der Stall muß täglich ausgemistet und neu eingestreut werden. Gefüttert wird individuell durch Vorlage von Rauhfutter und Kraftfutter im Ständer.

Verfügbarkeit

Pferde in Ständerhaltung sind jederzeit verfügbar.

Verletzungsgefahr

Verletzungen treten auf, wenn ein betroffenes Pferd z.B. mit einem vorderen Bein durch die Kette tritt, mit der es angebunden ist, und dann mit Kraft versucht, sich aus der mißlichen Lage zu befreien. Häufig tritt auch das Problem des Festliegens auf, wenn das Pferd sich trotz Platzmangel versucht, auf die Seite zu legen. Es liegt dann so dicht an der Trennwand, daß es zum Aufstehen keinen Schwung mehr holen kann und deshalb nicht mehr hochkommt.

Rechtliche Aspekte

In fast allen Bundesländern ist diese Haltungsform inzwischen verboten.
Das Verbot leitet sich vom Tierschutzgesetz ab, da Anbindehaltung die
Befriedigung von artspezifischen Grundbedürfnissen dauerhaft verhindert.